Wie geht es weiter?
Im Sommer 2018 beantragt die LMBV dann doch 7. Ergänzung des Abschlußbetriebsplanes,
das Genehmigungsverfahren soll von Seiten des Oberbergamtes und der LMBV
ohne die Grundeigentümer durchgeführt werden. Diese klagen dagegen,
weil sie als Grundeigentümer eingebunden werden wollen, denn sie wollen
Herren im eigenen Haus sein. Da das Oberbergamt den Ergänzungsplan
ohne Beiziehung der Eigentümer erlassen möchte, müssen diese
um einstweilgen Rechtsschutz nachsuchen. Daraufhin zieht die LMBV ihren
Antrag ganz plötzlich Ende November 2018 zurück. Was ist davon
zu halten? Angeblich stimmt sie nun einem Mediationsverfahren zu. Aber
das ist ja recht unverbindlich, jede Partei kann dieses jederzeit scheitern
lassen. Wir werten es als Zeitgewinnung zu Gunsten der LMBV. Wann tritt
in Deutschland endlich wieder der Rechtsstaat in Kraft?
Zwischenzeitlich (2014-2016) sollte eine Mediation versucht werden,
um die drei Parteien (Grundeigentümer, Oberbergamt und LMBV) zusammenzubringen.
Diese kam aber nicht zustande, weil sich die LMBV weigerte, daran teilzunehmen.
Die LMBV bekommt im Januar 2013 kein Betretungsrecht mehr für die
Betriebsflächen. Sie hat genügend bewiesen, daß sie "Sanierung"
nicht kann.
Es wird im Oktober 2012 schon die eine Ersatzvornahme angedroht und
im Januar 2013 unverzüglich begonnen.
Die ersten Rechnungen werden gestellt, die LMBV bezahlt nicht. Sie rührt
sich nicht einmal.
Sie benimmt sich wie eine betrügerische Firma, die nur zum Zweck
des Betruges gegründet wurde.
Dabei darf man nicht vergessen, daß die LMBV eine Firma im Besitz
des Bundes ist.
Nur das Gewässermonitoring blieb für die LMBV nach Voranmeldung zwischenzeitlich noch erlaubt nach Maßgaben der Grundeigentümer. Nachdem die LMBV sich hieran nicht hält, wurde auch dieses unterbunden. Unerlaubt sich aufhaltende Personen mit Arbeitsauftrag der LMBV wurden festgesetzt und dann der örtlichen Polizei übergeben. Dieses wurde dann auch weiter durchgeführt.
Im August und September 2013 wird ein Großteil der Bundestagsabgeordneten angeschrieben und auf die Problematik auf diesen Flächen aufmerksam gemacht. Damit kann dann der mögliche Einwand, hiervon nichts gewußt zu haben nicht mehr geltend gemacht werden. Da haben wir etliche positive Zuschriften bekommen. Etliche Abgeordnete waren sich des geschehenen Unrechts noch gar nicht bewußt.
Inzwischen werden auch Ersatzmaßnahmen durch die Eigentümer durchgeführt, aber die reichen bei weitem noch nicht aus.
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Wie ist es möglich, daß ein Schädiger einem Geschädigten keinen Schadenersatz leisten muß? Nach welchen gesetzlichen Regelungen gilt das BGB nicht für das bundeseigene Unternehmen LMBV? |
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Sanierung K 9210
Sanierung TRG Bluno
Sanierung Lugteich
Sanierung Lugteich 2
Sanierung Lugteich 3
Gewässermonitoring
17. Juni 2013
Lauta-Schloßstraße
Verhandlungen
KPMG
Niemtsch
Heliflug 9. April 2015
Knappensee
Staatsversagen
Wasserwerk
Wie wehre ich mich gegen die LMBV?